AGB – Moringa Baum Patenschaft

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Moringa Baum Patenschaft


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Patenschaften, die über das Projekt Moringa-Cambodia abgeschlossen werden.
Abweichende Bedingungen des Paten finden keine Anwendung.


2. Gegenstand der Patenschaft

Gegenstand der Patenschaft ist die ideelle Unterstützung eines einzelnen Moringa-Baumes auf einer Farm in Kambodscha.

Die Patenschaft stellt keinen Kauf, keine Kapitalanlage, keine Gewinnbeteiligung and keine Eigentumsübertragung dar.


3. Leistungen im Rahmen der Patenschaft

Im Rahmen der Patenschaft erhält der Pate – soweit möglich:

  • eine persönliche Baum-ID

  • ein digitales Patenschaftszertifikat

  • eine Beteiligung an der Ernte in Form von Moringa-Produkten

Ein Anspruch auf eine bestimmte Menge, Qualität oder regelmäßige Lieferung der Ernte besteht nicht.


4. Laufzeit

Die Patenschaft wird für eine feste Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen.
Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wird.


5. Ernte, Verarbeitung und höhere Gewalt

Der Anbau und die Ernte unterliegen natürlichen Einflüssen wie Wetter, Klima, Schädlingsbefall, Krankheiten, politischen oder logistischen Umständen.

Ein vollständiger oder teilweiser Ernteausfall begründet keinen Anspruch auf Ersatz, Minderung oder Rückerstattung.


6. Keine Eigentumsrechte

Mit Abschluss der Patenschaft erwirbt der Pate keinerlei Eigentumsrechte an Land, Pflanzen oder Ernteanlagen.
Der Baum verbleibt im Eigentum des Farmbetreibers.


7. Haftungsausschluss

Der Betreiber haftet nicht für:

  • Ernteausfälle oder Mindererträge

  • Lieferverzögerungen

  • Schäden durch höhere Gewalt

  • unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs

Eine Haftung für mittelbare oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen.


8. Kündigung

Die Patenschaft endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
Eine vorzeitige Kündigung durch den Paten ist ausgeschlossen.


9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht des Projektstandorts Cambodia, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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